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BGH, 29.01.1952 - 1 StR 328/51 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 15.01.1952 - 1 StR 324/51
Auszug aus BGH, 29.01.1952 - 1 StR 328/51
Arbeitslager als politische Sühnemassnahme ist nach § 60 überhaupt nicht anrechenbar (BGH 1 StR 324/51 vom 15. Januar 1952, BayObLGSt 1950 Nr. 37).
- BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
Rechtsmittel
Die Möglichkeit des Anschlusses einer unbestimmten Anzahl Gleichgesinnter genügt (BGH 1 StR 328/51 vom 27. November 1952). - BGH, 25.03.1954 - 3 StR 783/53
Rechtsmittel
Damit spielte der Angeklagte, auch ohne daß er befehlend in das Geschehen eingriff, eine geistig führende Rolle bei der Zusammenrottung; er war also Rädelsführer im Sinne des § 125 Abs. 2 StGB und war deshalb, falls er diese Wirkung seines Verhaltens kannte oder wenigstens als möglich voraussah und billigte, wegen schweren Landfriedensbruchs zu bestrafen (BGH vom 29. Januar 1952 - 1 StR 328/51 -, OLG Frankfurt HESt 1, 32). - LG Nürnberg-Fürth, 30.06.1952 - 466 Ks 13/52
Tötung eines Häftlings ('Brotdieb'), indem er gewaltsam in die Postenkette …
Auch die Internierungshaft konnte angerechnet werden, weil sie in sachlichem Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Verfahren gestanden hat (BGH vom 29.1.1952 - 1 StR 328/51 - OGHSt. 1, 95, OLG f. Hessen in SJZ 1949, 423).